Rügen für Schleichwerbung und Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht
. Wahrsagung als Tatsache ausgegeben Für einen schweren Verstoß gegen das Wahrhaftigkeitsgebot nach Ziffer 1 des Pressekodex wurde ECHO DER FRAU gerügt. Das Magazin titelte: „KATE & WILLIAM – Baby Jubel! – JA! Es werden süße Zwillinge“. Im Text stellte Mehr



