Frauenhauskoordinierung begrüßt ausdrücklich Vorhaben im Koalitionsvertrag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen – allerdings mit kritischen Anmerkungen zum Familienrecht!
Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen findet erstmals in einem Koalitionsvertrag des Bundes umfassende Berücksichtigung. Auf dieser Grundlage erwartet Frauenhauskoordinierung (FHK)1 in der kommenden Legislaturperiode wesentliche Fortschritte in der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Im Entwurf des Koalitionsvertrages der Ampel-Koalition sehen wir Mehr


