Testamentsänderung braucht Unterschrift
Zwar können Änderungen eines Testaments grundsätzlich auch auf der Kopie des eigenhändig ge- und unterschriebenen Testaments vorgenommen werden. Voraussetzung ist dabei nach Auskunft der ARAG Experten allerdings, dass auch die Änderungen mit einer Unterschrift des Erblassers versehen sind. Nicht auszuschließen Mehr



