Barrierefreiheit im Netz – Ohne Wenn und Aber
Öffentliche Stellen in Bund, Ländern und Kommunen sind nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Ab dem 23. September 2020 müssen auch vor 2018 veröffentlichte Websites zusätzlich mit Erklärungen zur Barrierefreiheit versehen sein. Mehr



