Kammerpräsident: „Das Schlimmste verhindert“
Mit dem Bundesratsbeschluss vom 6. November 2020 gilt eine neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). In Umsetzung europarechtlicher Vorgaben streicht die Änderungsverordnung die Verbindlichkeit der bislang gültigen Tabellen mit Mindest- und Höchstsätzen. Die Honorartabellen als solche werden jedoch beibehalten. Mehr


