BGH: Befristete Anerkenntnisse in der Berufsunfähigkeits-Versicherung ohne sachlichen Grund unwirksam
Hat die private Berufsunfähigkeits-Versicherung in der Vergangenheit ein Anerkenntnis befristet erklärt, ohne dies ausreichend zu begründen, muss sie bis zu einer neuen Erklärung unbefristet weiter leisten – auch für viele Jahre in der Vergangenheit! Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom Mehr


