Friseur darf Nachbessern
Missglückt eine Haarfärbung beim Friseur, muss der Kunde grundsätzlich zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung in angemessener Frist geben, bevor er Schadensersatz verlangen kann. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Amtsgerichts München vom 24.01.2019 entschieden (Az.: 213 C 8595/18). Sie wollen Mehr




