Pressestatement zum BSG-Urteil Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Zum gestrigen Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG), wonach freiberuflich tätige Poolärztinnen und -ärzte im Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter bestimmten Bedingungen der Sozialversicherungspflicht unterliegen, erklärt Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes: „Das gestrige BSG-Urteil droht vielerorts nicht nur den Bereitschaftsdienst, Mehr







