Vorsicht Bär!
Wird ein alkoholisierter Fußgänger (hier im Bärenkostüm) an Karneval nachts auf der Fahrbahn von einem Pkw erfasst, ist trotz des grob fahrlässigen Verhaltens des Fußgängers eine Mithaftung des Pkw-Fahrers aus Betriebsgefahr in Höhe von 25 Prozent möglich, wenn dieser sich Mehr



