Vorsicht blond!
Bei einer unsachgemäß ausgeführten Friseurbehandlung und dadurch verursachten Verletzungen kann der geschädigten Person ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zustehen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln – in dem konkreten Fall hatte eine Blondierungsmaßnahme Schäden verursacht (OLG Köln, Mehr








