Zu viel gefehlt…
Ein Schulverhältnis mit einem Schüler, der mindestens zehn Tage unentschuldigt gefehlt hat, kann beendet werden. Eine dahingehede Entscheidung des Schulleiters einer Berufsbildenden Schule ist nach Auskunft der ARAG Experten unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az.: 4 K Mehr





