Der neue Grundsicherungsrelevante Mietspiegel (empirica) 2020 liegt vor
Kommunen sind dazu verpflichtet, den Wohnbedarf von Hilfebedürftigen zu decken. Dazu müssen deren Wohnkosten „angemessen“ sein (§ 22 Abs. 1 SGB II). Das Bundessozialgericht präzisiert, dass „dem Hilfebedürftigen lediglich ein einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad der Wohnung zusteht.“ Mehr


