Pause für Säge und Heckenschere bedeutet Blüten für Insekten zu erhalten
Mit Beginn der geschützten Vegetationsperiode sind seit dem 1. März bis zum 30. September Rodungen und Gehölzrückschnitte nicht mehr erlaubt. So schreibt es bereits seit 2010 der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Das heißt: Ab diesem Zeitpunkt ist außerhalb von Mehr





