Verlängerung der Regelungen zur telefonischen Krankschreibung bis 31. März 2022
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 2. Dezember 2021 die Verlängerung der Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von leichten Erkrankungen der oberen Atemwege bis zum 31. März 2022 beschlossen. Der Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Sonderregelung war bisher bis zum 31. Dezember Mehr




