Rückforderung von Corona-Soforthilfe laut Verwaltungsgericht rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Rückforderung von Corona-Soforthilfe durch das Bundesland Nordrhein-Westfalen für rechtswidrig erklärt. Ein Selbstständiger und eine Rechtsanwaltskanzlei hatten sich gegen Rückforderungen von Corona-Finanzhilfen durch Land in Höhe von 3092 Euro beziehungsweise 7000 Euro gewehrt – und Recht Mehr