Kindergeld ist dem Einkommen anzurechnen
Erhält ein Kindergeldberechtigter Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), so ist ihm das Kindergeld grundsätzlich auch dann als Einkommen zuzurechnen, wenn die Familienkasse es an das volljährige Kind auszahlt, das im Haushalt lebt. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung Mehr