Den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich betrachtet der NABU kritisch. Auch die Anwaltschaft, Richterinnen und Richter und der Bundesrat bezweifeln, dass die neuen Regelungen den erhofften beschleunigenden Effekt haben werden. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert: 

“Es ist unverständlich, warum die Regierung versucht, mit neuen Vorschriften Vorhaben wie Abfalllager oder klimaschädliche Kraftwerke und den Straßenausbau voranzubringen. Noch dazu, wenn dies auf Kosten des effektiven Rechtsschutzes vor den Gerichten geht. Anstatt der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu nehmen, Genehmigungen durch das Gericht kontrollieren zu lassen, sollte man lieber dafür sorgen, dass durch eine frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Umweltverbände im Vorfeld alle wichtigen Informationen gesammelt werden, um Vorhaben sinnvoll umsetzen zu können. Hinzukommt, dass der Entwurf teils überflüssige Regelungen enthält: Eine Vorschrift, die vorsieht, dass Richterinnen und Richter in Planungskammern oder Planungssenaten über Kenntnisse des Planungsrechts verfügen sollen, grenzt ans Lächerliche.“ 

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