Die Gebrauchstauglichkeit angemieteter Büroräume wird durch den sich im Hof nackt sonnenden Vermieter nicht beeinträchtigt. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Streit um mehrere vermeintliche Mietmängel der in einem gemischt genutzten Haus liegenden Büroetage entschieden. Es fehle insoweit an einer unzulässigen, gezielt sittenwidrigen Einwirkung auf das Grundstück, teilte das Gericht mit (Az.: 2 U 43/22).

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