GEMA-Gebühren wegen Musik beim Pizzalieferservice?
Läuft in einem Verkaufsraum eines Lieferservices Musik, werden Urheberrechte nicht verletzt. Der Pizzabäcker muss keine Abgaben dafür zahlen. Auch nicht, wenn es Selbstabholer gibt, die in den Genuss der Musik kommen. Das Rechtsportal „anwaltauskunft.de" informiert über ein Urteil des Amtsgerichts Mehr




