§177 Abs.1 StGB – die Bewertung von Stealthing in Deutschland
Sexualität erfordert Konsens – soweit, so klar. Doch nicht zwingend ergibt sich aus Konsens auch absolute Straffreiheit für den einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Das sogenannte Stealthing beschreibt die unerwünschte und geschützte Ejakulation in den Körper des Opfers, beispielsweise durch unbemerktes Entfernen des Mehr







