Zu kleiner Raum während Pandemie
Wenn Gesellschafter gemeinsam mit Bevollmächtigten Einblick in Handelsbücher und Geschäftsunterlagen nehmen wollen, muss im Rahmen der Corona-Hygienevorschriften ein ausreichend großer Raum zur Verfügung gestellt werden. Ein 13 Quadratmeter großer Kellerraum, der mit zahlreichen, nicht beschrifteten Kartons und weiteren Möbelstücken zugestellt Mehr