Tückisches Datum 2020

Die ARAG Experten warnen: Die Schreibweise des Jahres 2020 lädt zu betrügerischen Spielchen ein, wenn man die Jahreszahl abkürzt. Schreibt man beispielsweise 20.1.20, ist es nur allzu leicht, hinter die abgekürzte Jahreszahl zwei beliebige Ziffern zu schreiben. So können Fristen Mehr

Was weiß die Schufa?

Wer einen Handyvertrag abschließt, Miet-, Kauf- oder Leasingverträge unterzeichnet oder einen Kredit aufnimmt, kann von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa, erfasst werden. Die Grundidee der fast 100 Jahre alten Organisation ist durchaus berechtigt: Die Schufa soll ihre Mitglieder Mehr

Stadtführung – nicht nur im Urlaub

Sightseeing hat sich gemausert: In fast allen größeren Städten werden mittlerweile Hop-on-hop-off-Stadtrundfahrten angeboten. Man steigt aus und ein, wo man möchte. Hinzu kommt eine große Anzahl von originellen Themen- und Erlebnisführungen. Besonders letztere sind nicht nur für Touristen eine tolle Mehr

Weiterverkauf gebrauchter E-Books

"Gebrauchte" E-Books dürfen nicht ohne Erlaubnis des Urhebers über eine Internetseite weiterverkauft werden. Dies hat laut ARAG der Europäische Gerichtshof mit Urteil entschieden, da es sich bei einem derartigen Verkauf um eine "öffentliche Wiedergabe" handele, so dass die Anwendung der Mehr

Kein Anschluss unter dieser Nummer…

Online-Händler müssen für ihre Kunden schnell erreichbar sein – dabei können die Unternehmen aber auch auf andere Kommunikationswege als die klassische Hotline setzen. ARAG Experten verweisen insoweit auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: I ZR 163/). Sie wollen mehr Mehr

Gute Vorsätze adé – raus aus dem Fitnessvertrag

Anfang eines Jahres herrscht Hochkonjunktur in Sportstudios. Viele gute Vorsätze und noch mehr frische Weihnachtspfunde auf den Hüften treiben Neukunden in den – meist kurzen – Fitnesswahn. Was also, wenn das Durchhaltevermögen schnell der Ernüchterung weicht oder man festestellen muss, Mehr

Anonymisierte Gehaltslisten nicht erlaubt

Nach Auskunft der ARAG Experten steht es nicht im Widerspruch zum Datenschutz, wenn der Betriebsrat Einsicht in die Bruttogehälter der Mitarbeiter bekommt und dabei verlangt, dass die Klarnamen enthalten sind. Denn mit anonymisierten Listen kann er seine Kontrollaufgabe nicht korrekt Mehr