Unbelegtes Brötchen ist kein Frühstück
Unbelegte Backwaren mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinn. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs. Im Streitfall hatte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb kostenlos bereitgestellt. Mehr