Regress: Nur einmal ist Beratung Pflicht – dann müssen Ärzte zahlen
Bei unwirtschaftlicher Abrechnung kann die Kassenärztliche Vereinigung Vertragsärzte in Regress nehmen. Sie zieht dann das zu viel abgerechnete Honorar von der nächsten Abrechnung ab. Zuerst muss aber eine Beratung stattfinden. Das Urteil kommentiert Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Mehr