Landesärztekammer Hessen zum Triage-Urteil: Unnötige Regulierung kann Menschenleben kosten
Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen begrüßt den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die aus der Pandemiezeit stammende Triage-Regelung im §5c des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) für nichtig zu erklären. Die Delegierten empfehlen zudem der Hessischen Landesregierung dringend, kein neues Gesetz hierzu zu erlassen. Denn Mehr

