
TÜV Rheinland: 2021 entfällt der Unterlassungszwang bei Berufskrankheiten
Die Berufskrankheiten-Verordnung mit ihrer Berufskrankheiten-Liste bestimmt in Deutschland, was als Berufskrankheit anerkannt ist. Jeder Krankheit wird dort eine eigene Nummer beziehungsweise Ziffer zugeordnet. Bei neun Berufskrankheiten-Ziffern ist eine Anerkennung bisher nur möglich, wenn die Versicherten die gefährdende Tätigkeit dauerhaft unterlassen, Mehr