Ausnahmeregelungen zu Fruchtwechsel und Brachen im Bundesrat
Am kommenden Montag, den 29. August, wird die GAP-Ausnahmen-Verordnung im Agrarausschuss des Bundesrates beraten. Damit sollen die Ausnahmeregelungen für den Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und für die Ackerbrache (GLÖZ 8) für das kommende Antragsjahr 2023 festgelegt werden. Dazu erklärt Udo Hemmerling, Mehr







