Zu großes Kreuz…
Eine gläubige Düsseldorferin muss laut Gerichtsurteil ein über sieben Meter hohes Holzkreuz aus ihrem Garten entfernen. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 25 S 56/21), wonach das Kreuz eine „rechtswidrige Eigentumsbeeinträchtigung“ darstelle, die nicht geduldet Mehr





