Haus & Grund zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz; Ordnungsrecht ist unnötig und kontraproduktiv
Der Landtag wird heute mit den Stimmen der Jamaika-Koalition die Änderung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes beschließen. Danach sind Eigentümer von Gebäuden (vor dem 1. Januar 2009 errichtet) ab dem 1. Juli 2022 verpflichtet, mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärme- und Mehr