Zur Abweisung der Klage im Organstreitverfahren gegen das Handelsabkommen CETA durch das Bundesverfassungsgericht erklärt BGA-Präsident Anton F. Börner
„Konsequenterweise hat das Bundesverfassungsgericht die Klage der Links-Fraktion gegen das Handelsabkommen CETA schnell und deutlich entschieden. Immerhin war deren rechtliche Begründung mehr als zweifelhaft. Zu hoffen ist, dass Karlsruhe nunmehr auch bald die weiteren anhängigen Verfahren gegen das Abkommen aus Mehr






