Dr. Stoll & Sauer: Im Diesel-Abgasskandal von VW ist noch nichts verjährt
Forderungen im Diesel-Abgasskandal gegen VW können auch heute noch eingeklagt werden. Unabhängig davon, ob bereits juristische Schritte eingeleitet worden sind oder nicht. Denn Selbst bei verjährtem Anspruch aufgrund des Diesel-Betrugs (§ 826 BGB) besteht ein sogenannter Restschadensersatzanspruch nach § 852 Mehr




