Motor laufen lassen verboten
ARAG Experten weisen darauf hin, dass es nicht erlaubt ist, den Motor seines stehenden Fahrzeugs laufen zu lassen, um es im Winter mit der Heizung vorzuwärmen oder im Sommer mit der Klimaanlage herunter zu kühlen. Es stellt sogar eine Ordnungswidrigkeit Mehr