Mitarbeiter-Foto in Werbebroschüre
Arbeitnehmer, deren Foto ungefragt und womöglich ungewollt in einer Werbebroschüre ihres Arbeitgebers auftaucht, haben nach Auskunft der ARAG Experten Anspruch auf Schmerzensgeld. In einem konkreten Fall hatte eine Universität für eine englisch verfasste Werbebroschüre Fotos von einer Mitarbeiterin machen lassen. Mehr