Steuern sparen
Die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können, nach Angaben des Mieterbundes Mittelrhein e. V., im Rahmen der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Von den haushaltsnahen Dienstleistungen dürfen 20 Prozent der Aufwendungen (höchstens 4.000 Euro) genauso wie von den Handwerkerleistungen Mehr







