Starker Kündigungsschutz für Schwangere
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen einen besonderen Schutz vor Kündigungen (Mutterschutzgesetz, Paragraf 17). Danach kann eine Kündigung ab dem Zeitpunkt der Kenntnis der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt des Kindes nur noch in begründeten Ausnahmefällen ausgesprochen werden. Laut ARAG Experten Mehr





