Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach Auskunft der ARAG Experten entschieden, dass der Staat unter bestimmten Voraussetzungen für zusätzliche Zinsen aufkommen muss, die allein durch ein zu langes Gerichtsverfahren entstanden sind. Grundlage ist die Entschädigungsregelung in Paragraf 198 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Im Mehr



