Auch Jungpflanze ist Cannabis
Auch vermeintlich harmlose "Stecklinge" – also Pflanzen ohne Blüten- oder Fruchtstand – gelten als Cannabis. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, wonach der gewerbliche Vertrieb eingetopfter Cannabisjungpflanzen gegen das Konsumcannabisgesetz (Paragraf 2 Absatz 1, KCanG) verstoße und Mehr


