Entschädigung bei Diskriminierung
Die Haftung eines Arbeitgebers nach einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist verschuldensunabhängig. Das Bundesarbeitsgericht stellte nach Auskunft der ARAG Experten weiter klar, dass ein Gericht bei Bejahen einer Diskriminierung nicht von einer Entschädigung absehen darf. Das widerspreche ganz eindeutig der Mehr