Kein Kaskoschutz bei Unfallflucht
Wer sich vom Unfallort entfernt, ohne vorher die Polizei und seine Kaskoversicherung zu informieren, riskiert nach Auskunft der ARAG Experten seinen Kaskoschutz. Fahrer sind dazu verpflichtet, die Wartezeit einzuhalten, die in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) festgelegt ist. Mehr