Vermieterin muss im Zweifel den Strom zahlen
In einer Mehrzimmerwohnung mit nur einem Energiezähler ist die Vermieterin Vertragspartnerin des Energielieferanten – nach Auskunft der ARAG Experten unter Verweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auch ohne schriftlichen Vertrag. Nach Ansicht der Richter hat in einem derartigen Fall Mehr



