Zu viel Glühwein kann doppelt schaden
Gehört der Besuch des Weihnachtsmarktes zum offiziellen Teil einer betrieblichen Weihnachtsfeier, dann sind Unfälle durch die Berufsgenossenschaften versichert. Das gilt auch für den Hin- und Heimweg. Der Ort der Feier spielt für den Versicherungsschutz keine Rolle, wissen ARAG Experten. Entscheidend Mehr