GEMA-Gebühren für die Silvesterparty?
Wer öffentlich ein Musikstück abspielt, muss für diese Nutzung Gebühren an die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) zahlen, die diese Einnahmen dann an den Künstler bzw. Urheber des Liedes weiterleitet. Dabei spielt es keine Rolle, von welchem Mehr