Notfallbereitschaft nicht durch Mieter zu zahlen
Vermieter dürfen die Kosten für eine Notfallbereitschaft des Hausmeisters nicht ihren Mietern aufbrummen. ARAG Experten verweisen auf ein entsprechendes Urteil des BGH (Az.: VIII ZR 144/19). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH . Firmenkontakt und Mehr