Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit auch ohne Segen des Chefs
ARAG Experten weisen darauf hin, dass Arbeitnehmer ihre Elternzeit für das dritte Lebensjahr des Kindes auch ohne die Zustimmung ihren Chefs verlängern dürfen. In einem konkreten Fall hatte der Kläger zunächst eine Elternzeit für zwei Jahre ab Geburt seines Kindes Mehr