Geld erst bei Vertragsschluss
Kunden konnten zwar auf netto-online.de in Vorkasse gehen, hatten dadurch aber keinen Anspruch auf die bestellte Ware,denn der Kaufvertrag kam nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Discounters erst bei Lieferung zustande. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat diese Geschäftspraxis nach Auskunft der ARAG Mehr