Google-Bildersuche bei Ordnungswidrigkeiten
Eine Fahrtenbuchauflage darf nur verhängt werden, wenn es unmöglich war, den Ordnungswidrigkeiten-(OWi)-Sünder festzustellen. Unmöglich ist das aber laut ARAG Experten nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin dann nicht, wenn sich der Übeltäter mit wenigen Klicks und einer Google-Bildersuche im Internet Mehr
