Geflügelpestverordnung schreibt Tötung der Tiere vor
„Das Vogelsberger Veterinäramt hat keinen Ermessensspielraum, die rechtliche Vorgabe ist eindeutig: Wenn in einem Bestand – wie jetzt bei einem Tierhalter in Freiensteinau – Geflügelpest ausbricht, müssen unverzüglich die Maßnahmen ergriffen werden, die die Geflügelpestverordnung vorschreibt, dazu gehört die Anordnung Mehr


