VGH Baden-Württ: Rückforderung von Corona-Soforthilfen rechtswidrig – Kanzlei von Buttlar erstreitet wegweisendes Urteil im Musterverfahren
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit seinem Urteil vom 8. Oktober 2025 (Az. 14 S 1873/24) entschieden, dass die Rückforderung von Corona-Soforthilfen durch die L-Bank rechtswidrig ist, wenn der Antrag vor dem 8. April 2020 gestellt wurde. Die Kanzlei von Buttlar Mehr



