Bundesarbeitsgericht bestätigt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – auch für Minijobber
Gleiches Geld für gleiche Arbeit: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Lohnanspruch für Minijobber und andere geringfügig beschäftigte Teilzeitkräfte bestärkt. Einem Rettungsassistenten, der als Minijobber angestellt ist, steht daher der gleiche Stundenlohn zu wie einem Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten. Das BAG bestätigt Mehr






