Wer als Testamentsvollstrecker die Erbauseinandersetzung und das Erbschaftsteuerverfahren nicht in angemessener Zeit abschließt, kann entlassen werden
Von der Anordnung einer Testamentsvollstreckung erhoffen Erblasser sich, dass der Nachlass schnell, ordnungsgemäß und reibungslos auseinandergesetzt wird. Doch was tun, wenn diese Erwartung trügt? In diesem Fall können Miterben beim Nachlassgericht einen Entlassungsantrag stellen, entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg mit Mehr




